Teilnahmeberechtigung für gemeinnützige Organisationen

Ihre Organisation muss eine gemeinnützige oder nichtstaatliche Organisation mit anerkanntem Rechtsstatus in Ihrem Land sein
Organisation
Organisationen müssen Folgendes sein:

  • Gemeinnützige oder nichtstaatliche Organisation mit anerkanntem Rechtsstatus in ihrem jeweiligen Land (entspricht dem 501(c)(3)-Status gemäß dem US-amerikanischen Internal Revenue Code);
  • Öffentliche Bibliothek, die allen Bewohnern einer bestimmten Gemeinde, eines bestimmten Bezirks oder einer bestimmten Region kostenlose allgemeine Bibliotheksdienste anbietet; oder
  • Öffentliches Museum, einschließlich öffentlicher oder privater Einrichtungen, die der Öffentlichkeit zugänglich sind und materielle Objekte zum Zwecke der Kulturerhaltung, Bildung oder des ästhetischen Genusses konservieren und ausstellen.
Mission
Zusätzlich zu den Organisationskriterien müssen anspruchsberechtigte Organisationen auch gemeinnützig tätig sein und eine Mission haben, die der örtlichen Gemeinschaft zugutekommt. Hierzu können unter anderem Folgendes gehören: Bereitstellung von Hilfe für die Armen; Förderung der Bildung; Verbesserung der sozialen Wohlfahrt; Kultur bewahren; Erhaltung oder Wiederherstellung der Umwelt; Förderung der Menschenrechte; Aufbau einer Zivilgesellschaft.

Jede Organisation, die die oben genannten Kriterien für förderfähige gemeinnützige Missionen nicht erfüllt, ist von der Teilnahme an gemeinnützigen Programmen ausgeschlossen. Beispiele für nicht teilnahmeberechtigte Organisationen sind unter anderem:

  • Gemeinnützige Organisationen, die in ihrem jeweiligen Land keinen anerkannten Rechtsstatus erhalten haben;
  • Regierungsorganisationen oder -agenturen, einschließlich internationaler Regierungsorganisationen und Organisationen der Vereinten Nationen;
  • Schulen, Hochschulen und Universitäten, einschließlich formaler Bildungseinrichtungen, gemeinnütziger Schulen und akademischer Museen;
  • Gesundheitsorganisationen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Krankenhäuser, Gesundheitsnetzwerke, Gesundheitspläne und ambulante/ambulante Gesundheitsorganisationen;
  • Öffentliche Versorgungsbetriebe, einschließlich öffentliche Verkehrsmittel, Telekommunikation und Versorgungsunternehmen;
  • Finanzinstitute, einschließlich Banken, Versicherungsanbieter sowie Pensions- und Rentenfonds;
  • Berufs-, Handels- und Handelsverbände;
  • Professionelle und semiprofessionelle Sportorganisationen, einschließlich Dachverbände, Olympische Spiele und nationale oder internationale Turniere;
  • Politische, arbeitsrechtliche und brüderliche Organisationen;
  • Einzelpersonen.
Wenn Ihre Organisation diese Kriterien nicht erfüllt, ist sie derzeit nicht teilnahmeberechtigt.


Diese Berechtigungskriterien basieren auf der Berechtigung von Microsoft und Google für gemeinnützige Organisationen.